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HUNDE MIT ERHÖHTEM GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL

MIT ERFAHRUNG UND KONSEQUENZ ZUM ERFOLG

Bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential, spricht man von solchen, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßig oder typischen Verhaltensweise, der ursprünglichen Zuchtauslese oder Ausbildung / Haltung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und anderen Tieren vermutet werden kann.

Diese umgangssprachlich als Listenhunde oder Kampfhunde bezeichneten Tiere müssen vom Hundehalter von Gesetzes wegen besonders verwahrt und gehalten werden, auch wenn diese nie auffällig waren.

Hunde der folgenden Rassen oder Kreuzungen, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten in Niederösterreich als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde"):
 

  • Bullterrier

  • American Staffordshire Terrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • Dogo Argentino

  • Pitbull

  • Bandog

  • Rottweiler und

  • Tosa Inu

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